Gemeindeversammlung: Aller guten Dinge sind manchmal zwei

Am 21. Juni haben wir miteinander online eine konstruktive Gemeindeversammlung durchgeführt. Wir haben Bilanz gezogen, etwas über aktuelle Zahlen und Vorhaben gehört und auch die neuen Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.

Nun hat die auf staatlicher Seite zuständige Behörde der Registrar of societies sich gemeldet und festgestellt, dass die Gemeindeversammlung ungültig ist, weil wir im Vorfeld die Onlineversammlung nicht beantragt haben. Das bedeutet nun auch, dass alle Beschlüsse, die wir gefasst wurden rechtlich nicht gültig sind. Dies ist besonders im Blick auf die Bevollmächtigungen für Banken und andere Einrichtungen von Bedeutung.

Deshalb müssen wir die Gemeindeversammlung nun noch einmal durchführen und zwar als Präsenzveranstaltung. 

Wir brauchen 12 stimmberechtigte Personen, damit die Versammlung und die Beschlüsse gültig sind. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr die ihren jährlichen Mitgliederbeitrag gezahlt haben. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich beauftragt werden.

Wir werden über dieselben Tagesordnungspunkte beschließen und zusätzlich noch darüber abstimmen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass auch Onlineversammlungen möglich sind.

Ich lade Sie daher ein zur:
Ordentlichen Gemeindeversammlung der
Deutschsprachigen Evangelisch Lutherischen Kirchengemeinde in Kenia
am 12. September 2020 um 15 Uhr
auf dem Gelände der Gemeinde, Riverside Drive 113, 00800 Nairobi.

Wir werden die Versammlung unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Also möglichst draußen, mit viel Abstand und Maskenpflicht.

Damit wir uns darauf einstellen können, ist es sehr wichtig, dass Sie vorher bitte Ihre Teilnahme im Office ankündigen.