Online Gemeindeversammlung

Schon jetzt schicken wir eine Vor-Einladung aus: wir wollen uns am Sonntag 21. Juni 2020 direkt nach dem Online Gottesdienst ( ca 11:30) zu dieser Gemeindeversammlung treffen.   

Seit Wochen sind wir nun in dem kenianischen Lockdown, und haben uns inzwischen an vieles gewöhnt, was vor vier Monaten noch merkwürdig gewesen wäre. Inzwischen sind wir nun auch regelmäßig im Online-Streaming Gottesdienst aus der halbfertigen Kirche und Konfirmanden- und Schulunterricht funktionieren auch übers Internet.

Deswegen hat der Kirchenvorstand sich überlegt die reguläre Gemeindeversammlung, die ja jährlich im Juni stattfindet, auch in diesem Jahr per Online-Meeting zu machen, ganz ähnlich wie die Gottesdienste selber. Wir würden am Anfang der Gemeindeversammlung einen Entschluss vorschalten, der genehmigen soll, dass solch ein Online Verfahren gültig ist. Wird dieser Entschluss angenommen, können wir dann mit der regulären Sitzung fortfahren.

Auf der Tagesordnung werden wir die regulären Punkte wie Kirchenvorstandswahl, Genehmigung des Finanz- und Tätigkeitsberichts des KVs, der Fortschritt des Baus, und Überlegungen zur Namensgebung unserer Kirchen nehmen. Die endgültige Tagesordnung, und die nötigen Dokumente und Berichte schicken wir fristgerecht per Email vorher heraus. Es werden sicher einige fragen, ob die Versammlung nicht auch einfach vertagt werden kann? Das kenianische Steuerrecht fordert, dass der jährlichen Finanzbericht vor 30. Juni eingereicht werden sollte, und deswegen wollen wir es nun doch so versuchen.

Stimmberechtigung. In  unserer Gemeinde ist man/frau nicht automatisch Mitglied, wenn man in Deutschland bei der Kirche angemeldet ist. Das Mitgliedbeitrittsformular ist angeheftet, für die, die sich bei unserer Gemeinde noch anmelden wollen. Nach der jetzigen Gemeindeordnung gelten die folgenden Regelungen zur Stimmberechtigung:

  • 5.1.2. In der Gemeindeversammlung gilt das Rederecht für alle Mitglieder. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Jeder Stimmberechtigte kann eine fremde Stimme vertreten. Die Bevollmächtigung ist für jede Tagung der Gemeindeversammlung gesondert zu erteilen.
  • 4.1. Mitglieder sind verpflichtet einen finanziellen Beitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags ist freigestellt. Der Mindestbeitrag für ein Jahr beträgt 1000 KES pro Erwachsenem.
  • 3.7. Die Mitgliedschaft endet   a) mit dem Tod des Mitglieds,  b) durch schriftlich erklärten Austritt,  c) durch Wegzug aus der Gemeinde.

Wir bitten deswegen Mitglieder die an der Gemeindeversammlung teilnehmen wollen frühzeitig ihren jährlichen Beitrag zu zahlen, und diese Einzahlung per Email kurz im Gemeindebüro anzuzeigen, um die Einzahlung als Mitgliedsbeitrag zu identifizieren.

Einzahlungsmöglichkeiten:

  • M-Pesa Einzahlungen:
    • Paybill: 982800
    • Account: 3000070492
  • Kenianische Bankverbindung
    • German Speaking Evangelical Lutheran Congregation, A/C 09 000 17 000, Prime Bank, Hurlingham, Nairobi.
  • Deutsche Bankverbindung
    • IBAN: DE47 5206 0410 0000 6161 76  BIC: GENEODEDEF1EK1

In diesem Jahr wollen wir drei neue Kirchenvorsteher wählen, und freuen uns wenn Interessierte sich umgehend bei uns melden. Die Dienstzeit ist auf zwei Jahre angelegt.